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W I E W I R D M A N H E I L P R A K T I K E R ? In Deutschland ist der Heilpraktikerberuf durch das Heilpraktikergesetz geregelt. Für die Tätigkeit als Heilpraktiker ist es erforderlich, eine amtsärztliche Überprüfung in schriftlicher und mündlicher Form vor dem zuständigen Gesundheitsamt (Stralsund oder Neustrelitz) erfolgreich zu absolvieren.
Die Ausbildung zum Heilpraktikerberuf bzw. die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung unterliegt keiner Regelung und man findet daher die verschiedensten Wege der Berufsausbildung bzw. Prüfungsvorbereitung.
Der Fachverband Deutscher Heilpraktiker empfiehlt dafür ein 3-jährige Vollzeitausbildung, die den folgenden Kriterien entspricht:
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H E I L P R A K T I K E R S C H U L E N Die berufsständischen Schulen des FDH, die die o.a. Ausbildungsrichtlinien verwirklichen, finden Sie auf einer Übersicht des FDH-Bundesverbandes.
Auf der Homepage des Bundesverbandes werden außerdem wichtige Fragen zum Thema Heilpraktiker-Ausbildung beantwortet.
Für Menschen, die diesen Beruf nicht in Vollzeitform erlernen können oder wollen, bieten sich auch noch Teilzeitausbildungen in berufsbegleitender Form an.
Ausbildungsanbieter für Vollzeit- und Teilzeitausbildungen finden Sie hier:
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