Behandlungskosten

Als Patient erhalten Sie vom Heilpraktiker für seine Leistungen Honorare nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) oder eigens vereinbarte Honorare berechnet.
Diese Kosten für Honorare und evtl. Medikamente werden - je nach Tarif - teilweise oder ganz von privaten Krankenversicherungen oder der Beihilfe übernommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Heilpraktiker-Leistungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht erstatten.
Der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für gesetzlich versicherte Patienten ermöglicht aber eine erhebliche Reduzierung des Kostenanteils.

Vielen Patienten ist die Behandlung durch Heilpraktiker ihres Vertrauens so wertvoll, daß sie die Kosten selbst übernehmen.


Wie findet man einen guten Heilpraktiker ?

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